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ATT-Newsletter 2024

Frohe Weihnachten und einen erfolgreichen Start ins 2025!

Das Jahr 2024 neigt sich dem Ende zu. Wir möchten dies zum Anlass nehmen, um uns bei Ihnen für die angenehme Zusammenarbeit und das uns entgegengebrachte Vertrauen zu bedanken.

Vom 24. Dezember 2024 bis und mit 5. Januar 2025 bleibt die Geschäftsstelle geschlossen.

Jahresendversand

Sie haben in den vergangenen Tagen die Buchführungs- und Steuerunterlagen 2024 per Post erhalten. Darin enthalten sind das Betriebs-Info, die Richtzahlen und die Checkliste für die notwendigen Unterlagen. Sollten Sie das Betriebs-Info nochmals benötigen, steht Ihnen dieses zum Download auf unserer neuen Homepage bereit.

Mit Ihren detaillierten Inventarangaben und den kompletten Unterlagen gemäss Checkliste, unterstützen Sie uns bei der Erstellung Ihrer Buchhaltung und Steuererklärung.

Bei offenen Fragen steht Ihnen Ihr Treuhänder/-in gerne zu Verfügung.

 

Säule 3a

Maximalbeträge für das Jahr 2025:

Max. CHF 7'258.-
mit Anschluss an eine Pensionskasse (Säule 2)

Max. CHF 36'288.- oder max. 20%
des Nettoeinkommens ohne Anschluss an eine Pensionskasse (Säule 2)

Nachträgliche Einkaufsmöglichkeit Säule 3a:

Beitragslücken, die nach dem 01. Januar 2025 entstanden sind, können in Zukunft bis zu 10 Jahre rückwirkend aufgefüllt werden.

Zusätzlich zum ordentlichen Betrag im aktuellen Jahr, können nicht getätigte Beitragszahlungen von früheren Jahren nachgeholt werden. Versäumte Beiträge könne jedoch nur bis zur Höhe des kleinen Säule 3a Betrags nachbezahlt werden.

Voraussetzung für einen solchen Einkauf ist ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen zum Zeitpunkt, als die Beitragslücke entstand. Ausserdem muss im aktuellen Steuerjahr zuerst der ordentliche volle Beitrag geleistet worden sein.

Der ordentliche Beitrag und Einkauf sind vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig im Steuerjahr, indem die Beiträge einbezahlt werden.

 

MWST-Teilrevision

Per 01. Januar 2025 tritt das revidierte Mehrwertsteuergesetz in Kraft. Alle MWST-pflichtigen Unternehmen müssen die MWST nun online via ePortal abrechnen.

Neu wird es möglich sein, freiwillig die MWST jährlich abzurechnen und dies unabhängig davon, ob die Effektive- oder Saldosteuersatzmethode angewendet wird. Damit verbunden ist die Zahlung von Raten im Voraus, die anhand der Umsätze der vorangegangenen Steuerperiode berechnet werden. Damit bereits für das Jahr 2025 jährlich abgerechnet werden darf, muss der Antrag im ePortal bis spätestens 28.02.2025 eingereicht werden.

Für die jährliche Abrechnung gelten folgende Bedingungen:

  • Bisherige und künftige MWST-Abrechnungen müssen fristgerecht eingereicht und bezahlt worden sein resp. werden.
  • Die Raten werden nur im ePortal zur Verfügung gestellt und müssen selbständig heruntergeladen werden.
  • Die Mindestrate bei der Saldosatzmethode beträgt min. CHF 1'000.- (Aug.) und bei der Effektiven Methode min. CHF 500.- pro Rate (Mai, Aug., Nov.).
  • Bei verspäteter Zahlung ist sowohl auf den Raten als auch auf der jährlichen Abrechnung ein Verzugszins geschuldet.

Ausserdem können neu mehr als zwei Saldosteuersätze gewählt werden. Wobei immer ein neuer Saldosteuersatz anzuwenden ist, sobald die Tätigkeit mehr als 10 % des steuerbaren Gesamtumsatzes beträgt. Zusätzliche Saldosteuersätze könne direkt in der MWST-Abrechnung beantragt werden.

Ein Wechsel der Abrechnungsmethode für das Jahr 2025 ist bis 28.02.2025 möglich. Es müssen beim Wechsel von Saldosteuersatz zur effektiven Methode oder umgekehrt neu folgende Korrekturen vorgenommen werden:

  • Effektiv à Saldosteuersatz: Die früher in Abzug gebrachte Vorsteuer, einschliesslich ihrer als Einlageentsteuerung korrigierten Anteile, müssen anteilsmässig an die ESTV zurückerstattet werden, sofern seit dem Vorsteuerabzug bei mobilen Sachanlagen noch nicht 5 Jahre und bei immobilen Sachanlagen 20 Jahre vergangen sind.
  • Saldosteuersatz à effektiv: Die im Zeitpunkt des Wechsels auf dem Zeitwert der Gegenstände und Dienstleistungen lastende Steuer kann zurückgefordert werden.

 

Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr!

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